Bereits 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Damit wurde das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Allerdings sind nach wie vor viele Fragen zum ärztlich assistierten Suizid offen.
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Durch das Urteil des VfGH vom 11.12.2020 wurde ein menschenrechtswidriges Gesetz aus dem Jahre 1934 (!) aufgehoben. Österreich hat damit einen wichtigen Schritt zu mehr Selbstbestimmung für Schwerkranke und Leidende gesetzt.
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