So hoch wie nie: Generika-Anteil an der Arzneimittelversorgung steigt auf 79,1 Prozent. So niedrig wie nie: Nur noch 7,2 Prozent der Arzneimittelausgaben landen bei Generika-Herstellern. Und so brenzlig wie nie: Als Folge des Kostendrucks kommt es bereits zu Versorgungsengpässen.
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Die Ausgaben der GKV für Krebstherapeutika in Zubereitungen betragen nach Listenpreis pro Jahr 2,1 Mrd. Euro. Davon entfallen aber weniger als 14 Prozent, also ca. 290 Mio. Euro, auf generische Zytostatika.
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Die heute von santésuisse, vips und Interpharma publizierten Auslandsvergleiche sind für Generika irreführend und methodisch falsch, weil sie unzulässige Vereinfachungen enthalten und das Preis-Leistungs-Verhältnis in keiner Weise abbilden. Neueste Untersuchungen belegen: Bei Modellen mit Billigstcharakter gäbe es nur Verlierer.
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Dr. Zafer Ba?lar stellte die Ergebnisse einer Multicenter-Studie vor, die in der Türkei durchgeführt wurde, um die Wirksamkeit und Verträglichkeit generischer Versionen für CML-Patienten zu evaluieren. Die mit der für die Behandlung chronischer myeloischer Leukämie entwickelten Tyrosinkinase-Hemmer verbundenen hohen Kosten sind für die Träger dieser Kosten insbesondere in Ländern mit begrenzten Ressourcen ein grosses Problem.
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Im Jahr 2013 betrug der Umsatz aller Biopharmazeutika, die zu Gunsten der GKV-Versicherten abgegeben wurden zu Werkspreisen rund 4 Milliarden Euro. Davon ist für Biopharmazeutika mit einem Umsatzvolumen von 1,76 Milliarden Euro der Patentschutz bereits abgelaufen – hierzu zählen z. B. bestimmte Impfstoffe, Insuline und Interferone. In den kommenden Jahren laufen mit einem Umsatzvolumen von über einer Milliarde Euro erstmals mehr biopharmazeutische Arzneimittel aus dem Patent als chemisch-synthetisch hergestellte Präparate.
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CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, auf den AMNOG-Bestandsmarktaufruf für patentgeschützte Arzneimittel zu verzichten. Im Gegenzug wollen die Koalitionäre eine Erhöhung des unbefristeten Zwangsrabatts auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von 6 % auf 7 % und die Verlängerung des Preismoratoriums vorsehen. Im nun bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren muss klargestellt werden, für welche Arzneimittel diese beiden Maßnahmen gelten.
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