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Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG
Weniger Behandlungsmöglichkeiten für Brustkrebs-Patientinnen
"Die getroffene Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses verbietet gesetzlich Versicherten den Zugang zu Krebsbehandlungen in den spezialisierten Krankenhausambulanzen, wenn der Krebs nicht schwer genug ist. Dies ist absolut unverständlich", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, hinsichtlich des G-BA-Beschlusses zur Konkretisierung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung für Patientinnen und Patienten mit gynäkologischen Tumoren.
Hintergrund des Beschlusses ist die Umsetzung einer Gesetzesänderung aus der vergangenen Legislaturperiode. Dies zwingt zur Überarbeitung der bisherigen Behandlungskonzepte, die Kassenpatienten den Zugang zu ambulanten spezialärztlichen Leistungen in den Krankenhäusern ermöglicht haben. Bekanntlich dürfen gesetzlich Krankenversicherte ambulante Krankenhausleistungen nur unter sehr restriktiven Bedingungen in Anspruch nehmen.
Nach den bisherigen Regelungen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (alter Fassung) war es Krankenhäusern möglich, Krebspatienten ohne wesentliche Einschränkungen ambulant zu behandeln. Die neuen gesetzlichen Vorgaben erlauben dies nur noch bei besonders schweren Ausprägungen der insbesondere Krebserkrankungen. Die durch den G-BA Beschluss jetzt konkret zu erfolgende Umsetzung führt nicht nur zu einer Eingrenzung auf schwere Verlaufsformen, wie gesetzlich vorgesehen, sondern zusätzlich zu empfindlichen Eingrenzungen im Leistungsspektrum. Krebspatienten, die ambulant in Krankenhäusern therapiert wurden, dürfen nach dem neuen Konzept nicht mehr zur ambulanten Nachsorge in die Kliniken kommen. Auch dürfen von den Kliniken während der ambulanten Krebsbehandlung auftretende Begleiterkrankungen nur noch in begrenztem Umfang mitversorgt werden. Hier wird den Patienten zugemutet, einen niedergelassenen Arzt außerhalb des Krankenhauses aufzusuchen.
Angesichts der Diskussion über besser verzahnte Leistungen, über medizinische Versorgung aus einem Guss und vor dem Hintergrund der Nöte vieler Patienten bei der Vergabe von Facharztterminen, ist dieser Beschluss höchst problematisch. Zentral ursächlich sind die neuen gesetzlichen Vorgaben. Sie bringen alle Beteiligten im G-BA in einen gesetzlichen Umsetzungsnotstand, den im Prinzip keiner will. Baum: "Alle Frauen mit Brustkrebs - egal welchen Schweregrades - müssen Zugang zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung durch die gemeinsamen Teams von Krankenhäusern und niedergelassenen spezialisierten Fachärzten erhalten. Die Begrenzung der spezialisierten ambulanten Versorgung auf schwere Fälle ist dringend aus dem Gesetz zu streichen."