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14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
Bundessozialgericht fordert vom G-BA eine sektorenübergreifende Methodenbewertung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun in einem Urteil vom 7. Mai 2013 (Az.: B 1 KR 44/12 R) festgestellt, dass Beurteilungen des G-BA aus dem Bereich der vertragsärztlichen Versorgung und der stationären Behandlung wechselseitig für die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden heranzuziehen sind. Das BSG hat dem G-BA einen Verstoß gegen höherrangiges Recht vorgeworfen, da er „objektiv willkürlich das sektorenübergreifende Prüfverfahren mit Inkrafttreten der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (MethodKH-RL) nicht auf eine Empfehlung der Methode bei der genannten Indikation für die vertragsärztliche Versorgung erstreckte.“ Das BSG hat in seinem Urteil signalisiert, dass bei der Integration des medizinisch-technischen Fortschritts in die ambulante und stationäre Versorgung gleiche Startvoraussetzungen gelten.
Der G-BA wird jetzt seine Verfahrensweise bei der Integration neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die ambulante und stationäre Versorgung überprüfen müssen. Die praktische Umsetzung dieses Urteils wirft viele Fragen auf:
Nach welchen einheitlichen Standards kann eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung und Methodenbewertung bei unterschiedlichen Vorgaben in ambulanten und stationären Versorgung erfolgen?
In welchen Fällen ist eine Methodenbewertung in den beiden Sektoren zugleich auch auf den anderen Bereich durch den G-BA zu erstrecken?
Ist eine anerkannte neue Methode im Krankenhaus zugleich auch in der ambulanten Behandlung als notwendig anzusehen?
Können Versicherte sich eine solche Leistung selbst beschaffen und eine Zahlungsverpflichtung ihrer Krankenkasse begründen?
Folgende weitere Themenschwerpunkte werden auf der diesjährigen Tagung außerdem behandelt: Sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten aus der Sicht der Rechtsprechung des BSG, Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser – insbesondere spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V, Hinzuziehung von niedergelassenen Ärzten bei der Erbringung von Haupt- und Nebenleistungen im Krankenhaus Weiterentwicklung der Qualitätssicherung aus der Sicht der Krankenhäuser, Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V durch den G-BA.
Veranstaltung
14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
Freitag, 8. November 2013
Mövenpick-Hotel Berlin
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: 14. BGG Programmflyer
Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit ausgewiesenen Experten, sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern. Onlineanmeldung möglich unter: www.ioe-wissen.de