"Kein Zusatznutzen" bei Arzneimitteln bedeutet: Ein Medikament hat zumindest so viel Nutzen wie bisherige Therapien.
Aber Patienten sind verschieden. Darum werden in der Behandlung gleichwertige Therapiealternativen gebraucht. Das belegen auch die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften und die medizinischen Leitlinien.
Weiterlesen
Als irreführend und falsch bezeichnet der BPI die Behauptung des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV), jedes dritte neue Medikament habe keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: „Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil gekommen."
Weiterlesen
Klare Positionen zu Impfgegnern und dem Stand des AMNOG bezieht das neue CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn im Interview mit dem Branchenmagazin Pharma Fakten. Unter anderem erteilt er der von den Krankenkassen geforderten rückwirkenden Anpassung des Erstattungsbetrages eine klare Absage und fordert eine verantwortungsvolle Preispolitik der Pharmaindustrie.
Weiterlesen
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sieht vor, dass neu in den deutschen Markt eingeführte Medikamente ab dem 1. Januar 2011 eine frühe Zusatznutzenbewertung durchlaufen müssen. Für Medikamente, die vorher in den Markt kamen, gilt dies nicht. Warum? Nach Ansicht von Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen, gibt es dafür gute Gründe.
Weiterlesen
Insbesondere im Bereich der Krebstherapie oder der seltenen Erkrankungen (orphan drugs) kommen zahlreiche neue Medikamente bzw. Wirkstoffe auf den Markt, für die die Pharma-Hersteller zunächst horrende Preise verlangen, bevor es nach einer "Schonfrist" von zwölf Monaten zu einer Preisregulierung durch Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband kommt.
Weiterlesen
Der GKV-Spitzenverband schlägt eine Verschärfung des AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) vor. Er fordert eine rückwirkende Geltung vereinbarter Erstattungsbeträge. Dazu sagt für die forschenden Pharma-Unternehmen vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Eine solche gravierende Gesetzesänderung hätte weitreichende Folgen für die Patientenversorgung und wäre für forschende Pharma-Unternehmen untragbar, da für die Dauer des AMNOG-Verfahrens unkalkulierbare finanzielle Risiken durch Rückforderungen der Krankenkassen drohen."
Weiterlesen
Trotz früher (Zusatz-)Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt hat, zeigt sich, dass zum Zeitpunkt der Markteinführung oftmals noch keine ausreichenden Erkenntnisse darüber vorliegen, welchen therapeutischen Fortschritt neue Arzneimittel im realen Versorgungsalltag darstellen.
Weiterlesen
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie unterstützt die Forderung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) nach einer stärkeren Berücksichtigung der medizinischen Fachgesellschaften bei der frühen Nutzenbewertung.
Weiterlesen
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. fordert eine weitreichende und frühzeitige Einbindung der medizinischen Fachgesellschaften und Patienten in den Prozess der Nutzenbewertung von Arzneimitteln (AMNOG-Verfahren).
Weiterlesen