Die Legalisierung von Cannabis ist im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien fest verankert. Schon die derzeit mögliche Abgabe von medizinischem Cannabis sieht eine Mehrheit in den Apotheken als Chance, auch wenn sich der wirtschaftliche Nutzen in Grenzen hält.
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Arzneimittel sollen kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahrt werden. Diese Regel hat angesichts der häufigeren und immer länger anhaltenden Hitzeperioden noch einmal an Bedeutung gewonnen. In der Apotheke, auf Reisen und auch zu Hause.
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Das E-Rezept soll ab 1. September verpflichtend eingeführt werden. Bei einer Sondergesellschafterversammlung am 30. Mai sollen die Gesellschafter der Betreibergesellschaft Gematik dies formal beschließen. Das berichtet der Branchendienst Apotheke adhoc.
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Die Gesetzesänderung, wonach cannabishaltige Arzneimittel verschrieben werden können, erfolgte in Deutschland im Jahr 2017. Die Zahl der Verschreibungen und das Kundenaufkommen für medizinisches Cannabis in den Apotheken sind seither stetig gestiegen.
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Das E-Rezept kommt – aber wann? Dr. Markus Leyck Dieken, CEO der Betreibergesellschaft Gematik, geht davon aus, dass die verlängerte Pilotphase bis zum Spätsommer abgeschlossen werden kann. „Wir gehen davon aus, dass wir die Qualitätsziele bis dahin erreichen werden“, sagte er bei der Zukunftskonferenz VISION.A powered by APOTHEKE ADHOC.
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Nur aufgeschoben, nicht aufgehoben: Das E-Rezept verändert den Apotheken- und Pharmamarkt. Mit dem Abflauen der Corona-Pandemie wird das E-Rezept zur höchsten Priorität für alle Akteur:innen auf dem deutschen Arzneimittelmarkt. Die Zukunftskonferenz VISION.A von APOTHEKE ADHOC setzt deshalb am 30. März 2022 unter dem Titel „E-Rezept: Chance oder Apothekenkiller“ den Fokus auf E-Rezept-Einführung, den Status Quo und die möglichen Folgen.
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Wenn es um Medizin und Arznei geht, sind Genauigkeit und Effizienz sehr wichtig. Schließlich suchen jeden Tag viele Patienten ärztlichen Beistand auf, um sich untersuchen zu lassen und um Rezepte ausgestellt zu bekommen. Damit Betroffene für Ihre Cannabis Medikation die optimale Sorte sowie Menge erhalten, können Sie Ihren Arzt mit dem Cannabis-Rezept-Konfigurator unterstützen.
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Es ist ein Arzneimittel-Skandal von unfassbarem Ausmaß. Am Dienstag, 24. August 2021, 20.15 Uhr, nimmt die ZDFinfo-Dokumentation "Abgezockt! – Der Krebsmittel-Skandal" einen unfassbaren Betrugsfall in den Fokus.
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Ab morgen, 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.
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Wissenschaftler der Universität Leipzig und des Instituts für Angewandte Informatik (InfAI) arbeiten an einem übersichtlichen, mobil nutzbaren Medikationsplan für Patienten, Ärzte und Apotheker. Sie wollen Dienste und Anwendungen - unter anderem eine Smartphone-App - entwickeln, die Informationen zur Medikation aus verschiedenen Formaten und Quellen aufnehmen und einheitlich abbilden können.
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Apotheker fordern seit langem, dass medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. Dieses Anliegen hat der Gesetzgeber jetzt aufgegriffen. Im Januar 2016 wurde ein Referentenentwurf des 'Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften' bekannt.
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Die Versorgung mit Hilfsmitteln muss aufzahlungsfrei, wohnortnah und unbürokratisch im Sinne des Patientenwohls gewährleistet sein. Diesen Appell richtet heute die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages in Düsseldorf mit mehreren Beschlüssen an den Gesetzgeber, aber auch an die gesetzlichen Krankenkassen.
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Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
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September ist der internationale Monat zu gynäkologischen Krebserkrankungen. Dieses Jahr hat die "Petrol Ribbon - Initiative gegen Unterleibskrebs" in der Apothekerkammer OÖ einen starken Partner gefunden, wenn es darum geht, über Krebserkrankungen der Frau zu informieren und das Thema durch Bewusstseinsschaffung aus der Tabuzone zu holen.
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Die Bundesapothekerkammer setzt sich dafür ein, dass Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. Das gilt für die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für Zubereitungen aus Cannabis. Wenn dann ein Arzt einem schwerkranken Patienten Cannabis verordnet, soll die Krankenkasse auch die Kosten für dieses Arzneimittel übernehmen.
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Institut für Assistenzsysteme und Qualifizierung
Im Rahmen des Kooperationsprojekts „MediMan - Patientenorientiertes Medikationsmanagement und integrierte Medikamentenversorgung“ entwickeln das Karlsruher Institut für Assistenzsysteme und Qualifizierung e.V. (iAQ) zusammen mit der Apoja GmbH & Co. KG und der Ordermed GmbH ein technisches System für die integrierte und optimierte Medikationsanalyse und Medikamentenversorgung.
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Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 9,0 Prozent auf 31,4 Mrd. Euro angestiegen. Die Anzahl der auf GKV-Rezept abgegebenen Medikamente (mit Hilfsmitteln, Rezepturen, Nichtarzneimitteln) ist dagegen mit 747 Millionen fast konstant geblieben (+0,1 Prozent), ebenso wie das Honorarvolumen der Apotheken.
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Durch die Nebenwirkungen von Arzneimitteln sterben jährlich mehr Bundesbürger als im Straßenverkehr. "Der Straßenverkehr ist in den letzten Jahrzehnten immer sicherer geworden, z.B. durch die Gurtpflicht und die serienmäßige Einführung von Airbags. Vergleichbare Sicherheitsstufen müssen wir bei der Arzneimitteltherapie einführen", sagte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, dem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer.
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Apotheken sind verpflichtet, ihre Kunden aktiv über gewünschte Medikamente zu informieren und auf mögliche Wechselwirkungen hinzuweisen. Das ist besonders bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wichtig, denn hier gibt es vor dem Kauf oft keine Beratung durch einen Arzt. Aber diesem Beratungsauftrag kommen viele Apotheken offensichtlich nicht von sich aus nach.
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Über 450 Apotheker, Mediziner, Pflegende, Wissenschaftler und Beschäftigte im Krankenhaus aus acht Nationen kamen zum 4. Kongress für Arzneimittelinformation nach Köln. Am 9. und 10.01.2015 standen die Qualität von verfügbarer Information in der Medizin sowie weitere Themen der Arzneimittelinformation im Zentrum der fachlichen Diskussionen. Bei der Eröffnung betont die Kongressleitung Frau Dr. Vetter-Kerkhoff, dass mit aktiver Arzneimittelinformation neues Wissen generiert wird.
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