Konkreter Anlass für die Beauftragung des IQWiG, ein Konzept zu AbD bei Marktzugang mehrerer Arzneimittel einer Wirkstoffklasse zu erstellen, war die aktuelle Situation bei der Therapie hämatoonkologischer Erkrankungen. Hier sind bereits jetzt mehrere CAR-T-Zelltherapien zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit B-Zell-Lymphomen zugelassen; weitere Wirkstoffe dürften folgen.
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Der Vorstand des DNVF begrüßt die aktuellen „Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds“ des Bundesverbandes Managed Care (BMC) und unterstützt die darin angesprochenen Vorschläge zur Projektkonzeption und den inhaltlichen und fördertechnischen Projektphasen.
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Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist Mitte Dezember 2016 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Übersicht über die geförderten Projekte zur Versorgungsforschung veröffentlicht. Die Liste ist ab sofort auf den Internetseiten des Innovationsausschusses einsehbar.
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"Kein Zusatznutzen" bei Arzneimitteln bedeutet: Ein Medikament hat zumindest so viel Nutzen wie bisherige Therapien.
Aber Patienten sind verschieden. Darum werden in der Behandlung gleichwertige Therapiealternativen gebraucht. Das belegen auch die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften und die medizinischen Leitlinien.
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Als irreführend und falsch bezeichnet der BPI die Behauptung des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV), jedes dritte neue Medikament habe keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: „Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil gekommen."
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Cobimetinib (Handelsname Cotellic) ist seit November 2015 in Kombination mit Vemurafenib zur Behandlung von fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs zugelassen, und zwar bei Erwachsenen mit metastasiertem oder nicht mehr operablem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) fand in einer Dossierbewertung im März 2016 sowohl Vor- als auch Nachteile von Cobimetinib in Kombination mit Vemurafenib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, Vemurafenib allein. Daraus ergab sich ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen.
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BAYER hat das Krebsmedikament Regorafenib (Stivarga®) mit sofortiger Wirkung vom deutschen Markt genommen. Regorafenib war zugelassen zur Behandlung von fortgeschrittenem Darmkrebs, nach Versagen anderer Medikamente. Hier wird ein Streit um Preise und Nutzenbewertung auf dem Rücken von Krebspatienten ausgetragen.
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Cobimetinib (Handelsname Cotellic) ist seit November 2015 in Kombination mit Vemurafenib zur Behandlung von fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs zugelassen, und zwar bei Erwachsenen mit metastasiertem oder nicht mehr operablem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation.
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Jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren erhält alle zwei Jahre mit ihrer Einladung zum Mammographie-Screening-Programm eine Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA). Das nun überarbeitete Merkblatt soll Frauen dabei unterstützen, Vor- und Nachteile des Programms für sich abzuwägen.Verständliche Zahlen können eine Orientierung geben und die informierte Entscheidung unterstützen. Doch sollte auch berücksichtigt werden, dass Frauen Vor- und Nachteile unterschiedlich gewichten.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestätigte heute für die grösste definierte Patientengruppe den beträchtlichen Zusatznutzen von Halaven(R) (Eribulin) gegenüber den vom G-BA bestimmten Vergleichstherapien. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses erkennt somit den therapeutischen Bedarf von Frauen mit schwer behandelbarem Brustkrebs in Deutschland an.
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Patientinnen und Patienten, die an dem seltenen Marfan-Syndrom leiden, sowie Patientinnen, die an gynäkologischen Tumoren erkrankt sind, können künftig nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Entsprechende Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin gefasst.
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Die Methode der Conjoint Analysis (CA) ist prinzipiell geeignet, um herauszufinden, welche Präferenzen Patientinnen und Patienten bei Therapiezielen haben. Um sie bei Kosten-Nutzen-Bewertungen breit einzusetzen, müssen allerdings noch einige, vor allem methodische Fragen geklärt werden. Das ist Ergebnis eines Pilotprojekts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
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Die Einladung und das Merkblatt zum Mammographie-Screening sollen vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) überarbeitet werden. Die Entscheidung zur Beauftragung stehe am 21. August 2014 auf der Tagesordnung des für die Richtlinien zur Krebsfrüherkennung zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), teilte dieser in Berlin mit.
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Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative erkennen lassen, kann der G-BA seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes Richtlinien für eine Erprobung beschließen (§ 137e SGB V).
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Drei Arzneimittel können über ihre in der Zulassung festgelegten Anwendungsgebiete hinaus künftig zur Behandlung weiterer Erkrankungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im sogenannten Off-Label-Use verordnet werden. Von den am 11. Juli 2014 in Kraft getretenen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden unter anderem Krebs- und Schlaganfallpatienten profitieren.
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"In keinem anderen Leistungsbereich des Gesundheitswesens gibt es so umfassende Aktivitäten zur Qualitätssicherung wie in den Krankenhäusern. Die nordrhein-westfälischen Kliniken stellen sich den Forderungen nach Transparenz ihres Leistungsgeschehens", erklärte Burkhard Fischer, Referatsleiter der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), anlässlich des Krankenhaus-Qualitätstags. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in Herne mit rund 100 Teilnehmern aus ganz NRW standen erfolgreiche Konzepte zur Verbesserung der Patientensicherheit und Behandlungsqualität.
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Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner wird auf dem Hauptstadtkongress 2014 zum Thema „Personalisierte Medizin am Beispiel der Onkologie – Rahmenbedingungen für Diagnostik und Therapie“ am Donnerstag, 26. Juni 2014, im Rahmen des Deutschen Ärzteforums 2014 referieren.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat Radium-223-dichlorid (Xofigo®) bei der Behandlung des Prostatakrebses für bestimmte Patientengruppen einen beträchtlichen Zusatznutzen zuerkannt. Xofigo® ist seit November 2013 in der Europäischen Union zur Behandlung von Erwachsenen mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom, symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen zugelassen.(2)
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Für die Einführung des im Koalitionsvertrag verankerten Innovationsfonds setzt sich der Bundesverband Managed Care seit langem ein. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BMC das am 14. Mai 2014 öffentlich gewordene Papier von Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach, SPD, und Jens Spahn, CDU, das die Ausgestaltung des Fonds weiter konkretisiert.
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Nach dreijähriger Nutzenbewertung ziehen Experten im G-BA eine kritische Bilanz. Dazu sagt Birgit Fischer, vfa-Hauptgeschäftsführerin, für die forschenden Pharmaunternehmen: "Die Absicht der Politik, mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz - dem AMNOG - Innovationen für Patienten durch eine Nutzenbewertung und effiziente Finanzierung zu stärken, braucht für den Erfolg andere Mitwirkungs- und Entscheidungsstrukturen.
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