Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf das Bundeskabinett passiert hat.
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Von den 440.000 Neuerkrankungen an Krebs pro Jahr könnten 38 Prozent - also 165.000 Fälle - vermieden werden. Voraussetzung der Reduzierung: Maßnahmen der Prävention müssten ernsthaft und mit Nachdruck propagiert werden.
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Mit ihr kann der Patient seine persönlichen Gesundheitsdaten speichern, verwalten und bei Bedarf mit Leistungserbringern wie Ärzten teilen. Ab heute stellen 14 gesetzliche (GKV) und zwei private Krankenversicherungen (PKV) als erste in Deutschland ihren Versicherten die TÜV-geprüfte App kostenfrei zur Verfügung.
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr des Jahres 2018 einen Überschuss von rund 720 Millionen Euro erzielt. Damit haben die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende Juni 2018 erstmals die Grenze von 20 Milliarden Euro überschritten.
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Der Vorstand des DNVF begrüßt die aktuellen „Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds“ des Bundesverbandes Managed Care (BMC) und unterstützt die darin angesprochenen Vorschläge zur Projektkonzeption und den inhaltlichen und fördertechnischen Projektphasen.
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Die KNAPPSCHAFT als gesetzliche Krankenkasse und das Unternehmen Genomic Health haben jetzt unter Einbeziehung spezialisierter Pathologen den ersten bundesweiten Selektivvertrag zur Versorgung von Brustkrebspatientinnen mit dem Oncotype DX-Brustkrebstest geschlossen.
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Anfang 2016 starteten bundesweit regionale Terminservicestellen, um Versicherten zeitnah Termine bei Fachärzten zu vermitteln. In einer ersten Bilanz sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dazu im Gespräch mit der dpa: „Wenn Woche für Woche mehr als zweitausend Menschen über eine Terminservicestelle einen Facharzttermin bekommen, weil es anders nicht geklappt hat, dann hat sich deren Notwendigkeit bestätigt."
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Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit Hyperthermie-Behandlungen in Kombination mit Bestrahlung in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen. Damit können Patienten nun die Kosten für diese komplementärmedizinische Form der Krebstherapie über die Krankenkassen abrechnen.
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Als irreführend und falsch bezeichnet der BPI die Behauptung des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV), jedes dritte neue Medikament habe keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: „Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil gekommen."
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Im Gespräch mit der Funkemediengruppe regte Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, eine neutrale Stelle an, die die Informationen über den zusätzlichen Nutzen neuer Medikamente schnell, transparent und rechtssicher an alle Akteure im System übermittelt.
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Das Darmkrebs-Screening in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll weiterentwickelt werden: Wer älter als 50 Jahre ist, soll künftig einen Brief seiner Kasse erhalten, der auf das Angebot der Früherkennungs-Untersuchung aufmerksam macht. Eine Broschüre, die über Vor- und Nachteile dieses Screenings informiert, soll die Entscheidung erleichtern, ob er oder sie teilnehmen will.
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Die Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt und der ambulanten Weiterbehandlung sollen durch ein neues Gemeinschaftsprojekt durch Versorgungsforschung EMSE*, vor allem bei schweren Erkrankungen, geschlossen werden. Vorhandene medizinische Daten aus dem Aufnahmebericht und dem Behandlungsverlauf sollen allen medizinischen und nichtmedizinischen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.
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Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) äußerte sich Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zur Zusatznutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln.
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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisierte vor der Expertenanhörung zum Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) im Bundestag die unhaltbare Verlängerung des Preismoratoriums.
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Als fehlerhaft und fahrlässig bezeichnet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Aussage des „Arzneiverordnungs-Report 2016“, wonach steigende Arzneimittelausgaben ursächlich für wachsende Versichertenbeiträge sind. „Angesicht eines konstanten Anteils der pharmazeutischen Industrie an den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von knapp zehn Prozent in den letzten zehn Jahren – und das für die gesamte ambulante Arzneimittelversorgung – kann von einer Kostenexplosion in der Gesundheitsversorgung durch die Pharmaindustrie nicht die Rede sein“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.
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Anlässlich des 119. Deutschen Ärztetages vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg appelliert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) an die Ärzteschaft, sich stärker dem Thema Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von neuen hochpreisigen Medikamenten zu stellen.
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Das Überleben einer Krebserkrankung ist eigentlich ein Anlass zum Feiern, doch drei von zehn Betroffenen haben danach finanzielle Probleme, die oft anhaltende psychische und körperliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Zu diesem Schluss kommen Forscher der Virginia Commonwealth University School of Pharmacy.
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat anlässlich des "Darmkrebsmonats" März dazu aufgerufen, die Darmkrebs-Vorsorgeangebote der Krankenkassen zu nutzen. Huml betonte am Samstag: "Darmkrebs kann geheilt werden, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Umso wichtiger ist es, die Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen."
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Die Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zum Jahreswechsel 2015/2016 insgesamt rund 24,5 Milliarden Euro. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen liegen Ende 2015 bei rund 14,5 Milliarden Euro. Die Kassen haben die Gelder aus ihren Finanz-Reserven genutzt, um ihre Zusatzbeiträge niedrig zu halten: Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag im Jahr 2015 im Vergleich zum Sonderbeitrag aus dem Jahr 2014 abgesenkt.
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Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) sowie der BKK Dachverband e.V. unterstützen die von der RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs – kurz: Morbi-RSA. "Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen", so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
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