Die KNAPPSCHAFT als gesetzliche Krankenkasse und das Unternehmen Genomic Health haben jetzt unter Einbeziehung spezialisierter Pathologen den ersten bundesweiten Selektivvertrag zur Versorgung von Brustkrebspatientinnen mit dem Oncotype DX-Brustkrebstest geschlossen.
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Anfang 2016 starteten bundesweit regionale Terminservicestellen, um Versicherten zeitnah Termine bei Fachärzten zu vermitteln. In einer ersten Bilanz sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dazu im Gespräch mit der dpa: „Wenn Woche für Woche mehr als zweitausend Menschen über eine Terminservicestelle einen Facharzttermin bekommen, weil es anders nicht geklappt hat, dann hat sich deren Notwendigkeit bestätigt."
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Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit Hyperthermie-Behandlungen in Kombination mit Bestrahlung in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen. Damit können Patienten nun die Kosten für diese komplementärmedizinische Form der Krebstherapie über die Krankenkassen abrechnen.
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Als irreführend und falsch bezeichnet der BPI die Behauptung des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV), jedes dritte neue Medikament habe keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: „Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil gekommen."
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Im Gespräch mit der Funkemediengruppe regte Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, eine neutrale Stelle an, die die Informationen über den zusätzlichen Nutzen neuer Medikamente schnell, transparent und rechtssicher an alle Akteure im System übermittelt.
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Das Darmkrebs-Screening in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll weiterentwickelt werden: Wer älter als 50 Jahre ist, soll künftig einen Brief seiner Kasse erhalten, der auf das Angebot der Früherkennungs-Untersuchung aufmerksam macht. Eine Broschüre, die über Vor- und Nachteile dieses Screenings informiert, soll die Entscheidung erleichtern, ob er oder sie teilnehmen will.
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Die Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt und der ambulanten Weiterbehandlung sollen durch ein neues Gemeinschaftsprojekt durch Versorgungsforschung EMSE*, vor allem bei schweren Erkrankungen, geschlossen werden. Vorhandene medizinische Daten aus dem Aufnahmebericht und dem Behandlungsverlauf sollen allen medizinischen und nichtmedizinischen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.
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Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) äußerte sich Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zur Zusatznutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln.
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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisierte vor der Expertenanhörung zum Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) im Bundestag die unhaltbare Verlängerung des Preismoratoriums.
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Als fehlerhaft und fahrlässig bezeichnet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Aussage des „Arzneiverordnungs-Report 2016“, wonach steigende Arzneimittelausgaben ursächlich für wachsende Versichertenbeiträge sind. „Angesicht eines konstanten Anteils der pharmazeutischen Industrie an den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von knapp zehn Prozent in den letzten zehn Jahren – und das für die gesamte ambulante Arzneimittelversorgung – kann von einer Kostenexplosion in der Gesundheitsversorgung durch die Pharmaindustrie nicht die Rede sein“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.
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Anlässlich des 119. Deutschen Ärztetages vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg appelliert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) an die Ärzteschaft, sich stärker dem Thema Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von neuen hochpreisigen Medikamenten zu stellen.
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Das Überleben einer Krebserkrankung ist eigentlich ein Anlass zum Feiern, doch drei von zehn Betroffenen haben danach finanzielle Probleme, die oft anhaltende psychische und körperliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Zu diesem Schluss kommen Forscher der Virginia Commonwealth University School of Pharmacy.
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat anlässlich des "Darmkrebsmonats" März dazu aufgerufen, die Darmkrebs-Vorsorgeangebote der Krankenkassen zu nutzen. Huml betonte am Samstag: "Darmkrebs kann geheilt werden, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Umso wichtiger ist es, die Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen."
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Die Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zum Jahreswechsel 2015/2016 insgesamt rund 24,5 Milliarden Euro. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen liegen Ende 2015 bei rund 14,5 Milliarden Euro. Die Kassen haben die Gelder aus ihren Finanz-Reserven genutzt, um ihre Zusatzbeiträge niedrig zu halten: Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag im Jahr 2015 im Vergleich zum Sonderbeitrag aus dem Jahr 2014 abgesenkt.
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Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) sowie der BKK Dachverband e.V. unterstützen die von der RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs – kurz: Morbi-RSA. "Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen", so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
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"Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf uns zukommende neue Aufgabe, Qualitätsindikatoren zu benennen, die eine Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder und Geldflüsse an die Kliniken sein sollen, ist vergleichbar mit einem Paradigmenwechsel", sagt der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Prof. Josef Hecken. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, und dem Münchner Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Günter Neubauer ist er einer der Impulsgeber zur Eröffnung des zweiten Gesundheitswirtschaftskongresses »SALUT! DaSein gestalten.« am 13. und 14. April 2016 in Saarbrücken.
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Angesichts steigender Gesundheitsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Maßnahmen zur Entlastung der Versicherten. So erhöhte sich zum Jahresbeginn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den die Mitglieder allein tragen, um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. 80 Prozent aller GKV-Mitglieder zahlen nun einen Zusatzbeitragssatz um 1,0 bis 1,7 Prozent, erklärte der Verbandsvorsitzende des vdek, Christian Zahn, auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Durch die teure Gesetzgebung der Großen Koalition wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bis 2020 auf zwei Prozent steigen, hier muss die Bundesregierung gegensteuern“, so Zahn.
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert Konsequenzen aus der Entwicklung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung im neuen Jahr. Huml betonte am Freitag: "Der Bund muss jetzt endlich für mehr Fairness beim Wettbewerb der Krankenkassen sorgen. Denn das gegenwärtige Verteilungssystem ist ungerecht und verursacht klare Nachteile für in Bayern tätige Krankenkassen."
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Das mit dem eHealth-Gesetz verfolgte Ziel, die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen zu beschleunigen und dies auch mittels Sanktionen zu ermöglichen, wurde vom GKV-Spitzenverband immer geteilt. Er hat allerdings wiederholt darauf hingewiesen, dass solche Sanktionen verursachergerecht eingesetzt werden müssen, damit sie die gewünschten Effekte erzielen können.
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Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergibt sich für die 124 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr bei einem Ausgabevolumen von 106,58 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis.
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