Bereits 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Damit wurde das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Allerdings sind nach wie vor viele Fragen zum ärztlich assistierten Suizid offen.
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Durch das Urteil des VfGH vom 11.12.2020 wurde ein menschenrechtswidriges Gesetz aus dem Jahre 1934 (!) aufgehoben. Österreich hat damit einen wichtigen Schritt zu mehr Selbstbestimmung für Schwerkranke und Leidende gesetzt.
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Im Justizausschuss des Parlaments wurde vor zwei Tagen der Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes mehrheitlich befürwortet. Die Beschlussfassung durch Abstimmung im Plenum des Parlaments ist somit nur noch ein Formalakt. aktion leben bedauert, dass grundsätzliche Kritikpunkte am Entwurf nicht berücksichtigt wurden.
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Auffällig viele lebensbedrohliche Krankheiten verlaufen bei Männern schwerer als bei Frauen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die durch SARS-CoV-2 verursachte COVID-19-Erkrankung. Aber auch bei Krebserkrankungen tragen Männer ein deutlich höheres Risiko für einen schweren Verlauf. Eine molekulare Ursache für diesen Unterschied zwischen den Geschlechtern hat nun ein hat Forschungsteam der TUM entdeckt.
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Neue Krebshilfe-Broschüre zum Thema „Sterben“: Erstmals in ihrer 110-jährigen Geschichte hat die Österreichische Krebshilfe gemeinsam mit der Österreichischen Palliativgesellschaft eine eigene Broschüre herausgegeben, die Betroffene und Angehörige in dieser schweren Zeit bestmöglich unterstützen soll.
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