Am Mittwoch, den 5. Oktober 2016, 16:00 Uhr, findet beim AWO Kreisverband Mansfeld-Südharz e. V., Karl-Liebknecht-Straße 33, in Sangerhausen der Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Praxis – Was ist zu beachten“ der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft (SAGK) statt.
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Die Deutschen irren und zwar gewaltig, wenn es um einen möglichen Pflegefall geht. 65 Prozent der Deutschen glauben, die nächsten Verwandten würden automatisch Entscheidungen für sie treffen dürfen, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst dazu in der Lage sind.
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Immer mehr Menschen treffen inzwischen selbst Vorsorge für den Ernstfall, um später die gerichtliche Anordnung einer Betreuung zu vermeiden. Sie errichten zu diesem Zweck eine Vorsorgevollmacht und setzen eine oder mehrere Vertraute als ihre Bevollmächtigten ein. Dass diese Vollmacht den benannten Personen eine starke Rechtsstellung verleiht, wird oft nicht bedacht. Nicht selten mit fatalen Folgen. Lisa Schumacher, Geschäftsführerin der Notarkammer Pfalz erklärt, wie ein Vollmachtgeber bei Vertrauensverlust reagieren sollte und nennt weitere Lösungen.
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