Öffentliche Antrittsvorlesung an der Psychologischen Hochschule Berlin
Patientenautonomie ist ein Kernbegriff der modernen Gesundheitsethik. Es gilt den meisten als nahezu selbstverständlich, dass Patienten selbst darüber zu entscheiden haben, ob und wie sie behandelt werden. Im Gegensatz zu paternalistischen Modellen der Fremdbestimmung verlangt es der Respekt vor der Autonomie der Patienten sogar, Entscheidungen zu akzeptieren, die wir nicht verstehen, für falsch oder schädigend halten.
Die Achtung der Menschenwürde gebietet es, den Patienten nicht als Objekt sondern als Subjekt der Behandlung zu verstehen und unser Handeln daran zu messen.
Freilich bedarf es auf Seiten der Patienten eines gewissen Maßes situationsbezogener Einsichts- und Verständnisfähigkeit, um autonom handeln zu können. Hier gerät das individualistische Prinzip der Patientenautonomie in einen Konflikt mit dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit im Zivilrecht. Minderjährige (Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr) sind unbeschadet ihrer individuellen Fähigkeiten nicht (voll) geschäftsfähig und daher rechtlich nicht in der Lage, ohne Einbeziehung Dritter wirksame Verträge zu schließen. Wird dadurch dem einwilligungsfähigen, aber noch minderjährigen Patienten die autonome Entscheidung über existentielle Fragen von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit versagt? Verletzt eine solche Missachtung von Patientenautonomie die Menschenwürde des Minderjährigen?
Prof. Dr. Martin Stellpflug hat zum Wintersemester 2013/2014 einen Ruf als Professor für Gesundheitsrecht und Ethik an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) angenommen.
Hinweise zur Teilnahme: Bitte um Anmeldung bis zum 13. März 2014 unter kontakt@psychologische-hochschule.de oder Tel. 030/ 20 91 66-201.
Katrin Eigner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Psychologische Hochschule Berlin