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PIP-Brustimplantate
LG Nürnberg-Fürth weist Klage der AOK Bayern gegen TÜV Rheinland ab
Die AOK Bayern hatte in dem jetzt entschiedenen Verfahren vorgebracht, dass ihr Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung von PIP-Brustimplantaten bei 26 Versicherten entstanden seien und machte deshalb Schadensersatz geltend. Die Richter in Nürnberg sahen es jedoch als erwiesen an, dass die Prüfer von TÜV Rheinland ihre Kontrollpflichten in vollem Umfang und ordnungsgemäß erfüllt haben. Mit gleicher Begründung hatte auch vergangene Woche ebenfalls das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage einer Frau gegen TÜV Rheinland abgewiesen.
Die französische Herstellerfirma der Brustimplantate hatte die zuständigen französischen Marktüberwachungsbehörden und TÜV Rheinland als so genannte Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Die betrügerischen Handlungen von PIP waren für TÜV Rheinland nicht erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können.
"Das heutige Urteil hat ein weiteres Mal bestätigt, dass TÜV Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat", sagte Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die Prozessbevollmächtigte von TÜV Rheinland in dem Verfahren.
Vergangenes Jahr und auch 2014 haben bereits mehrere Gerichte über ähnliche Fälle entschieden und Klagen gegen TÜV Rheinland abgewiesen. Ende Januar 2014 hatte das Oberlandesgericht Zweibrücken in zweiter Instanz zugunsten von TÜV Rheinland entschieden. Das Landgericht Marseille hatte im Rahmen eines ersten Strafverfahrens in Frankreich zudem bereits am 10. Dezember 2013 die Verantwortlichen von PIP wegen Betruges zulasten der betroffenen Frauen sowie von TÜV Rheinland zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter - zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des TÜV Rheinland vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier, Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche Verwendung des Silikons von NuSil zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Audits durch TÜV Rheinland hat PIP das Silikon von NuSil am Standort vorgehalten. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien hat PIP systematisch verschleiert.
Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen, aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland die Zertifikate für PIP ausgesetzt.
TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von Patientinnen mit PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP. Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und die dort handelnden Personen gestellt.