Erster Schritt bei Austauschverbot - Weitere müssen folgen
Mit der Einigung im Schiedsstellenverfahren haben Apotheker und GKV-Spitzenverband endlich einen ersten Schritt getan, um chronisch kranken Menschen mehr Sicherheit zu geben. Erstmals werden nun Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen.
"Mit dieser lange überfälligen Einigung wird endlich einem ungehinderten, ausufernden Austausch von Medikamenten ein Riegel vorgeschoben. Denn in der bisher von einigen Kassen gelebten Form gefährdet der Austausch die Gesundheit von chronisch kranken Menschen", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Grundsätzlich ist es nach Auffassung des BPI bedauerlich, dass die Einigung so lange gedauert hat. Schon Anfang 2013 hatten die Apotheker eine Liste mit Wirkstoffen benannt, die unter das Austauschverbot fallen sollten. Doch erst jetzt im Schiedsverfahren konnte sich der GKV-Spitzenverband den medizinischen Argumenten nicht mehr länger verweigern. "Man kann der Schiedsstelle und ihrem Vorsitzenden nur danken, dass man den Kampf um eine medizinisch vertretbare Lösung nicht aufgegeben hat. Doch mit den ersten beiden Wirkstoffen ist nur ein erster Schritt gemacht. Es wird abzuwarten sein, ob sich die Kassenseite weiterhin an die pharmazeutischen und medizinischen Argumente hält oder wieder den Blick wie bisher ausschließlich auf die Kostenseite und vermeintliche Einsparungen lenkt. Dies wäre aber den chronisch Kranken gegenüber unverantwortlich", so Fahrenkamp.
Pressemeldung Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI)
Joachim Odenbach, BPI, Tel.: 030 / 27909-131, eMail: jodenbach@bpi.de