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Schweizer Bundesamt für Gesundheit
Früherkennung von Brustkrebs
Das Swiss Medical Board hat Anfang Februar seinen Bericht zum systematischen Mammographie-Screening veröffentlicht. Basierend auf denselben wissenschaftlichen Grundlagen haben in den letzten Jahren weltweit bereits viele Fachdiskussionen stattgefunden. Verschiedene Gremien haben teils unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen.
Unbestritten ist, dass mit systematischen Früherkennungsprogrammen Brustkrebs früher erkannt und dadurch besser behandelt werden kann sowie Leben gerettet werden. Andererseits ist es eine Tatsache, dass in den Früherkennungsprogrammen auch Krebserkrankungen diagnostiziert werden, die einen relativ gutartigen und langsamen Verlauf haben und nicht zum Tod führen. Auch ist die psychische Belastung von Frauen, bei denen in der Mammographie ein verdächtiger Befund festgestellt wird, der sich aber durch weitere Abklärungen als harmlos herausstellt, nicht zu vernachlässigen. In Abwägung aller Faktoren haben viele Länder wie auch die Schweiz entschieden, systematische Früherkennungsprogramme einzuführen. Ein Ende Januar 2014 erschienener Bericht des niederländischen Gesundheitsrates empfiehlt nach eingehender Analyse der seit 25 Jahren bestehenden nationalen Programme, die Früherkennung von Brustkrebs mittels Mammographie weiterzuführen.
Damit die Früherkennungsprogramme einen höchstmöglichen Nutzen erzielen, ist die Qualität der Mammographien und deren Interpretation sowie die Durchführung der geeignetsten Folgeabklärungen und Behandlungen von zentraler Bedeutung. Verbesserungen in der Qualitätssicherung erachtet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als angezeigt. Besondere Unsicherheit besteht bei der Qualität von Mammographien zur Früherkennung, die heute ausserhalb kantonaler Programme durchgeführt und deshalb nicht kontrolliert werden kann. Derzeit wird unter der Führung der Krebsliga und unter Einbezug der interessierten Kreise an einem Vorschlag gearbeitet, wie die Verordnung zur Qualitätssicherung der Programme aus dem Jahre 1999 an die europäischen Richtlinien angepasst werden kann. Im Anschluss daran wird das BAG die Vorschläge prüfen und dem Departement geeignete Umsetzungsmassnahmen vorschlagen. Weiter sollen auch die Datengrundlagen verbessert werden; ein Bundesgesetz zur Krebsregistrierung ist in Vorbereitung.
Die wissenschaftlichen Grundlagen zum Nutzen der Brustkrebsfrüherkennung und die Zielsetzung der schweizweiten Einführung, wie sie in der von Bund und Kantonen verabschiedeten nationalen Strategie gegen Krebs 2014 - 2017 beschlossen wurde, haben sich nicht verändert. Das BAG sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen unmittelbaren Bedarf für eine Anpassung. Die international neu erschienenen Berichte und Evaluationen werden jedoch geprüft und wenn notwendig den Bund beratenden Gremien vorgelegt.