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Österreich
Sterbehilfe: Grundsätzliche Probleme im Gesetzesentwurf bleiben
Vor allem zwei wesentliche Mängel wurden in vielen Stellungnahmen genannt und bleiben wahrscheinlich bestehen:
Sterbeverfügung strafrechtlich nicht relevant
Grundlegendes Manko mit großer Tragweite ist, dass das Sterbeverfügungsgesetz nicht für alle assistierte Suizide vollinhaltlich gelte. „Die Errichtung einer Sterbeverfügung ist zwar Voraussetzung für den Bezug des todbringenden Mittels in der Apotheke, ist aber darüber hinaus keine Voraussetzung für die Straflosigkeit der Sterbehilfe. Das ist eine grobe Lücke im Sicherungsinstrument und unterläuft die im Sterbeverfügungsgesetz festgesetzten Standards. Wir fordern daher, dass immer und ausnahmslos die Errichtung einer Sterbeverfügung Voraussetzung der straflosen Suizidbeihilfe ist“, betont Hager.
Gesetz bleibt deutlich hinter Auftrag zurück
Zweiter Kritikpunkt ist die Fokussierung auf die rein medizinische Aufklärung, die deutlich hinter dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes zurückbleibt, dass Menschen umfassend gesehen werden: „Es ist zu erwarten, dass psychische Einengungen sowie Notsituationen der Betroffenen nicht erkannt werden ohne entsprechende Expertise der Begutachter:innen. Sehr viele Stellungnahmen hielten es für essenziell, dass ein:e Psychologe:in oder Psychiater:in verpflichtend beigezogen wird, da Suizide häufig auch Ausdruck seelischen Leidens sind“, so Hager. „Selbstbestimmt ist auch nicht, wer wenig Unterstützung hat oder anderen nicht zur Last fallen will."
Verpflichtende psychosoziale Beratung
Der Präsident von aktion leben betont: "Ohne Aufzeigen von Alternativen – und dafür braucht es mehr Zeit als die nun beschlossenen 12 Wochen – kann der freie Wille nicht festgestellt werden. Wir plädierten deshalb dringend für eine verpflichtende psychosoziale Beratung. Diese soll über alle verfügbaren Hilfen zum Leben informieren und in der Lage sein, sie auch rasch bereitzustellen.“
Positiv sieht aktion leben, dass der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Aussicht gestellt ist. „Eine rasche Beschlussfassung des entsprechenden Gesetzes halten wir für besonders wichtig“, schließt Hager.