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Pflegekammer
Ergebniskosmetik bei Pflegekammerbefragung? Zwangsbeitrag reduziert Zustimmung drastisch
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), kann sich über diese Form der Ergebnisdarstellung nur wundern: "Obwohl klar ist, dass für die Zwangskammer ein Zwangsbeitrag erhoben wird, werden von jenen 51 Prozent grundsätzlichen Befürwortern nicht jene 17 Prozent herausgerechnet, die eine Kammer nur befürworten, wenn damit für sie keinerlei Beitragszahlungen verbunden sind. Dann ergeben sich nämlich nur noch 42 Prozent Zustimmung. Dass die Ministerin mit diesem falschen Resultat an die Öffentlichkeit geht, lässt sich nicht einmal damit erklären, dass hier der Wunsch Vater des Gedankens war", so Meurer, "denn die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Unter realistischen Rahmenbedingungen stimmen nur rund 40 Prozent oder sogar deutlich weniger der Kammer zu. Frau Alheit sollte erklären, warum sie ein anderes Ergebnis verbreitet hat, beziehungsweise das Institut auffordern, umgehend zu diesem groben Fehler Stellung zu beziehen."
In einem Gutachten, das dem bpa vorliegt, geht ein renommierter Markt- und Meinungsforscher davon aus, dass bei Annahme eines durch die Pflegekammerbefürworter ermittelten Mindestzwangsbeitrags das tatsächliche Potenzial der Kammerbefürworter noch deutlich geringer sein dürfte, weil fast die Hälfte der grundsätzlichen Befürworter nur einen minimalen Monatsbeitrag zu zahlen bereit ist, der in der Realität aber deutlich höher ausfallen dürfte. Die falsche Schlussfolgerung von TNS trotz der korrekten Methodik bei Studiendesign, Stichprobenbildung, Fragebogen und Durchführung der Feldarbeiten mache den insgesamt guten Eindruck der Erhebung zunichte, heißt es.
"Das Land sollte die überflüssige Diskussion um eine Zwangskammer endlich beenden", fordert der schleswig-holsteinische Landesvorsitzende des bpa, Mathias Steinbuck. "Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es gibt in der Pflege keine Basis für das Projekt."
Die mit Zwangsbeiträgen finanzierte Kammer hätte keine Wirkung für die Pflegenden, weil sie an den entscheidenden Stellen nicht zuständig ist. Qualitätsanforderungen, Personalschlüssel, Vergütungen und Pflegestandards würden weiterhin durch den Gesetzgeber festgelegt oder durch die bestehenden Vertragspartner mit den Pflegekassen verhandelt.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 450 in Schleswig-Holstein) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze.