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Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung durch innovative Rahmenbedingungen stärken
„Doch Worten müssen nun Taten folgen und die Absichten sind mit versorgungsrelevantem Leben zu füllen.“Höchste Priorität haben dabei der DGIV zufolge zwei Dinge: I.V.-Verträge sollten vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität befreit und die Budgetbereinigungspflicht für die ambulante selektivvertragliche Versorgung aufgehoben werden. „Wer mögliche anfängliche Mehrkosten von I.V.-Vorhaben nicht zulässt, verspielt durch diesen kurzfristigen Blick unabdingbare Investitionen für eine zukünftige bessere medizinische Versorgung“; sagt Prof. Bertram Häussler, DGIV-Vorstandsmitglied.
Entfallen soll zudem die Pflicht, I.V.-Verträge nur mit einer überwiegenden Substitution von Regelleistungen zuzulassen. Sie sollten stattdessen künftig auch ganz oder überwiegend mit Add-on-Leistungen realisierbar sein.
Die Beantragung von Mitteln aus dem geplanten Innovationsfonds sollte viermal jährlich möglich sein, aber auch andere Finanzierungsquellen (z. B. Private Equity) sollten neben dem Fonds erschlossen werden.
Völlig unzureichend ist derzeit die wissenschaftliche Auswertung der Versorgungsleistungen in der Regel- und Selektivversorgung geregelt. Sie ist erforderlich, hat jedoch nach Vorgaben zu erfolgen, die der besonderen Spezifik der Leistungserbringung in unterschiedlichen Versorgungsformen und Sektoren angemessen Rechnung trägt.
Die Prüfung der I.V.-Verträge durch die Aufsichten des Bundes und der Länder wurde in den vergangenen Monaten immer wieder kritisiert und diskutiert. Die DGIV fordert daher, die noch bestehenden Ungleichheiten in den Verfahren innerhalb der einzelnen Behörden und zwischen dem Bundesversicherungsamt (BVA) und den Länderaufsichten zu beseitigen.
Außerdem sollten Vorschläge erarbeitet werden, mit welchen Mindestangaben zu I.V.-Verträgen die Krankenkassen ihre Versicherten zu informieren haben. „Wir benötigen eine Art Beipackzettel für jedes I.V.-Projekt, damit Versicherte Angebote besser vergleichen und bewerten könnten“, erläutert Prof. Häussler.
Bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) begrüßt die DGIV die Absicht der Bundesregierung, die Fachübergreiflichkeit als Gründungsvoraussetzung abzuschaffen. Zudem sollte der Gründerkreis wieder auf den ehemaligen Gesetzesstand ausgeweitet werden.
Den Kassen sollte mehr Freiheit bei der Kooperation mit Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie in der Integrierten Versorgung und eine größere Vielfalt bei den Selektivvertragsformen bis hin zum Abschluss zweiseitiger Verträge mit ausgewählten Leistungserbringern aus der medizinischen Versorgung und Altenpflege eingeräumt werden. „Die medizinische Industrie verfügt über eine starke Innovationskraft, die trotz bestehender, aber überzogener Abhängigkeitsbedenken in den Projekten eingesetzt und genutzt werden sollte“, so Prof. Spitzer.
Zur Altenpflege stellt die DGIV fest, dass diese noch nicht in der Integrierten Versorgung angekommen ist. Hier müssen neue Gestaltungen und Anreize Eingang in die Gesetze finden.
Schließlich spricht sich die DGIV erneut dafür aus, die unbestrittenen Potenziale für eine integrierende Zusammenarbeit der Versorgungsformen strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) und Integrierte Versorgung am effizientesten durch eine Zusammenführung beider Versorgungsformen zu nutzen.
„Die Jahre der vergangenen Legislaturperiode der Bundesregierung waren für die Weiterentwicklung der Integrierten Versorgung verlorene Jahre. Wir brauchen mit Blick auf die komplexen Herausforderungen unseres Gesundheitswesens Strukturreformen, die nachhaltig, systematisch und vor allem versorgungswissenschaftlich begründet sind“, sagt Prof. Spitzer.
Das DGIV – Positionspapier „Stärkung der Integrierten Versorgung durch innovative Rahmenbedingungen“ kann auf der Homepage www.dgiv.org abgerufen werden.