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E-Health-Gesetz
Medikationsplan im E-Health-Gesetz - für TK-Versicherte schon heute Realität
"Das E-Health-Gesetz kann neuen Schwung geben, Barrieren abzubauen und die Vernetzung und digitale Kommunikation im Gesundheitswesen endlich ins 21. Jahrhundert zu bringen. Dies bietet viele Chancen, die Versorgung effizienter und sicherer zu gestalten und die zur Verfügung stehenden Daten zum Nutzen der Patienten besser zu verknüpfen. Angefangen beim Ausbau der Vernetzung ambulanter und stationärer Einrichtungen über die Neuentwicklung telemedizinischer Leistungen bis hin zum Medikationsplan, der perspektivisch auch digital zur Verfügung stehen soll, gibt es viele gute Ansätze in dem Entwurf", sagt Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. "Mit der TK-ViA setzt die TK bereits seit längerem Ideen des Gesetzentwurfes um."
Die TK-ViA bietet eine Übersicht über die in der Apotheke eingelösten Verordnungen der letzten zwei Jahre und kann telefonisch oder über tk.de von jedem Versicherten bestellt werden. Zudem werden Zuzahlungen, Notdienstgebühren und individuelle Informationen zu bedenklichen Arzneimitteln bei Schwangerschaft und in der Stillzeit aufgelistet. Für Versicherte ab 65 Jahren sind Medikamente gekennzeichnet, die für ältere Menschen problematisch sein können.
Versicherte können die TK-ViA auch ihrem Arzt zur Verfügung stellen. Dies ist dann hilfreich, wenn Patienten mehrere Arzneimittel von unterschiedlichen Ärzten erhalten. "Das kann Doppelverordnungen vermeiden und hilft, Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu erkennen", so Baas.