Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich am Dienstag bei einem Besuch in Brüssel besorgt über mögliche negative Folgen der neuen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) geäußert. Holetschek betonte: „Patientenschutz ist ein hohes Gut – und die Medizinprodukteverordnung ist selbstverständlich sinnvoll. Doch sie schafft auch einige Probleme in der Umsetzung. Hier muss die EU-Kommission rasch gegensteuern.“
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will verstärkt dazu beitragen, dass vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte durch eine frühzeitige Beratung und Unterstützung gefördert werden und nicht an der fehlenden regulatorischen Erfahrung von Start-Ups und kleinen Forschungseinrichtungen scheitern. Mit diesem Ziel hat das BfArM heute gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Startschuss für das Innovationsbüro gegeben.
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die Ankündigung des designierten EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, die Zuständigkeit für Medikamente und Medizinprodukte beim EU-Gesundheitskommissar zu belassen. „Es ist ein richtiges Signal, wenn in Brüssel weiterhin der Gesundheitskommissar die Hoheit über Arzneimittel und Medizinprodukte behält und nicht das für Binnenmarkt und Industrie zuständige Kommissariat mit dieser Aufgabe betraut wird“, sagte der Verbandsvorsitzende des vdek, Christian Zahn.
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"Der Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält gute Ansätze, die Situation der Patienten auf dem Land zu verbessern, dem Überangebot in den Ballungsgebieten entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung insgesamt zu optimieren", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
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Am 29. Juli 2014 ist die Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Künftig erhalten alle Patientinnen und Patienten, denen z.B. Herzklappen, Hüft- oder Kniegelenke, oder auch Brustimplantate implantiert werden, (1) eine Patienteninformation, die die für die Sicherheit des Patienten notwendigen Verhaltensanweisungen enthält und (2) einen Implantate-Pass.
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Mehr Patientensicherheit ohne unnötige Bürokratie
Das Europäische Parlament stimmt heute Abend heute über die Medizinprodukte und IVD-Verordnung ab und wird Konsequenzen aus Skandalen im Medizinprodukte-Bereich ziehen. In den vergangenen Jahren war es bei einigen Produkten zu großen Schwierigkeiten gekommen.
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Industriesilikon im Brustimplantat, Metallabrieb im künstlichen Gelenk und Fehler im Herzschrittmacher zeigen, wie gefährlich Medizinprodukte sein können. Deshalb fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) eine zentrale Zulassungsstelle für Hochrisikomedizinprodukte in Europa. Weiterlesen
Hochrisiko-Medizinprodukte sind nicht weniger gefährlich als Arzneimittel, Flugzeuge oder Züge. Dennoch können Hochrisiko-Medizinprodukte in Europa ohne belastbare Studien und ohne Zulassung beim Menschen angewendet werden. Weiterlesen